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10.01.2012 Wer schützt die Verfassung vor dem
Verfassungsschutz? Der
ungeheuerliche Skandal um die Thüringer Neonazis macht
deutlich, dass der Inlandsgeheimdienst entweder
überflüssig ist – oder gefährlich. Es folgt die Erfolgsgeschichte des
Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland – in
fünf Teilen. Von Heribert Prantl, zuerst erschienen in der Süddeutschen Zeitung vom 07.01.2012. Erstens: Als vor
fünfzig Jahren die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der
Spiegel von der Polizei durchsucht, besetzt und sein Verleger Augstein
verhaftet werden sollte, hat dies der Verfassungsschutz verhindert; die
Pressefreiheit ist ein Teil der Verfassung, die er zu schützen
hat. Zweitens: Als vor vierzig Jahren in Berlin die
Korruptionsaffären einander jagten und sich Politiker, Bank-
und Wirtschaftsmenschen an Berlin kaputtverdienten, war es der
Verfassungsschutz, der den Sumpf trockenzulegen half; die Verfassung,
die er schützt, wird nämlich auch von mafiosen
Strukturen gefährdet. Drittens: Als, und
auch das ist vierzig Jahre her, die DDR einen Spion als
persönlichen Referenten bei Bundeskanzler Willy Brandt
einzuschleusen versuchte, hat das der Verfassungsschutz
vereitelt. Viertens: Als vor
dreißig Jahren die Flick-Affäre aufgedeckt wurde,
war dies ein Verdienst eines Verfassungsschutzes, der sich bewusst war:
Zum Schutz der Verfassung gehört es, dass der Staat nicht von
reichen Leuten gekauft werden kann. Spitzenpolitiker von CDU, CSU, FDP
und SPD hatten von Flick Geld erhalten, und der Verfassungsschutz hatte
sich erfolgreich auf die Spur gesetzt. Fünftens:
In Rostock-Lichtenhagen konnte der Verfassungsschutz 1992 einen Pogrom
der Neonazis gegen Ausländer verhindern. 115 Vietnamesen
wurden gerettet. Und so weiter und so weiter. Das ist die
Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik
Deutschland. Aber nichts von alledem stimmt. Es
stimmt das Gegenteil. Zur Spiegel-Affäre hat der
Verfassungsschutz selbst seinen Teil beigetragen. Und zweitens,
drittens, viertens, fünftens? Die mafiosen Strukturen hat er
nicht entdeckt, die Korruption hat er nicht bemerkt, die
Parteispendenskandale auch nicht; er hat den Ost-Spion in die
Nähe des Kanzlers gelassen und die massivsten
fremdenfeindlichen Ausschreitungen der Nachkriegsgeschichte in Rostock,
bei denen mehr als hundert vom Mob belagerte Menschen ums Haar
verbrannt worden wären, trafen ihn unvorbereitet. Und so
weiter und so weiter. Zuletzt hat der Verfassungsschutz ein Jahrzehnt
lang nicht gemerkt, dass eine ausländerhassende Neonazi-Bande
zehn Menschen ermordet hat. Und von der Justiz gesuchte Rechtsextremisten
konnten unbehelligt bei rechtsextremen Demonstrationen mitmarschieren
und Neonazi-Konzerte besuchen – in denen Neonazi-Bands die
Neonazi-Morde besangen. So hat der Verfassungsschutz die Verfassung
geschützt. Fast 150 Menschen sind in
Deutschland seit der Wiedervereinigung verbrannt, erschlagen, erstochen
oder sonst wie aus „Fremdenfeindlichkeit“ ermordet
worden. Der Verfassungsschutz war nicht da und er war nicht dort, wo
man ihn brauchte. Was hat er getan? Er hat Hunderte V-Leute in der
Neonazi-Szene finanziert, um zu erfahren, was sich in dieser Szene tut.
Erfahren hat er offenbar wenig. Das ist schon schlimm genug. Noch
schlimmer wäre es, wenn er etwas erfahren, aber nichts dagegen
getan hätte. Das wäre fast eine Art Beihilfe, und man
weigert sich, so etwas zu denken. Der Verfassungsschutz, die heimliche
Staatsgewalt, kann eine unheimliche Palette nachrichtendienstlicher
Mittel anwenden: Er darf abhören und aushorchen, lauschen und
anwerben, tarnen und täuschen. Er darf auch all das, was der
Polizei nicht oder noch nicht erlaubt ist. Indes: Wenn es dem
Geheimdienst nicht gelingt, seine rechtsextremistischen V-Leute unter
Kontrolle zu halten, darf man ihm dann geheimdienstliche, also
grundrechtsaggressive Ermittlungsmethoden in die Hand geben? Dem
Verfassungsschutz sind in den Anti-Terror-Gesetzen, die jüngst
wieder verlängert worden sind, noch weitere geheime
Kompetenzen abseits der Kontrolle durch die Justiz eingeräumt
worden. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Befugnisse nicht
adäquat eingesetzt werden. Der
Verfassungsschutz hat seine Geschichte. In seinen frühen
Jahren bespitzelte er den Rechtsanwalt Gustav Heinemann, den
späteren Bundespräsidenten. Dessen Telefonate wurden
abgehört, er galt als Kommunistenfreund. Klara Marie
Faßbinder, die katholische Pazifistin, wurde unter der
Mithilfe des Verfassungsschutzes aus der Bonner Hochschule vertrieben
und auf ihren Geisteszustand untersucht, weil sie Adenauers
Aufrüstungspolitik bekämpfte. Viktor Agartz, der
Wirtschaftswissenschaftler und Cheftheoretiker des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, wurde observiert – und die Ergebnisse
der Observation flossen ein in eine Anklage wegen Landesverrats. So war
das in den Anfangsjahren. Und nicht alles hat sich in den
späteren Jahren verändert. Der Rechtsanwalt,
Bürgerrechtler und stellvertretende Verfassungsrichter Rolf
Gössner in Bremen wurde, wie vor ein paar Wochen vom
Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, fast vierzig Jahre
lang vom Inlandsgeheimdienst zu Unrecht ausgespäht. Aber
man darf nicht ungerecht sein. Der Verfassungsschutz war ein Kind
seiner Zeit, ein besonders aggressives Kind freilich. Um die
Bevölkerung nur fünf Jahre nach der bedingungslosen
Kapitulation wieder zur Aufrüstung zu bewegen, brauchte die
Bundesrepublik ein Feindbild: die Kommunisten. Und in ihrer ja nicht
unberechtigten Angst vor dem Kommunismus der Sowjetunion
kriminalisierte die junge Republik alles, was sich kommunistisch
gebärdete und irgendwie danach aussah. Und als 1956 die
Kommunistische Partei Deutschlands vom Bundesverfassungsgericht verboten
wurde, begann die große wilde Zeit des Verfassungsschutzes:
KPD-Mitglieder, die im KZ gesessen hatten, wurden von
Verfassungsschützern, die Nazis gewesen waren, zur Strecke
gebracht. Daraus lässt sich lernen, was der Verfassungsschutz
war (und manchmal immer noch zu sein scheint): eine politische
Behörde der jeweiligen Regierung mit einem Namen, der diese
Funktion camoufliert. Von 1972 an war der
Verfassungsschutz damit beschäftigt, den Radikalenerlass der
Bundesregierung zu exekutieren und die dafür notwendigen
Feststellungen zu treffen. Fünfzehn Jahre lang war und blieb
es so: Ob Postbote, Schullehrerin, Gefängnisdirektor oder
Lokomotivführer – gab es vom Verfassungsschutz
Zweifel an der Treue zum Staat, dann wurde man abgelehnt und nicht
verbeamtet. Der Verfassungsschutz war auch dabei, als es den Staat
gegen die Demonstranten von Brokdorf und Wackersdorf zu
schützen galt, gegen die Gegner der Volkszählung,
gegen die Sitzblockierer vor den Toren der Giftgas- und Raketenlager.
Sie alle standen ja im Verdacht, bewusst oder unbewusst das
Geschäft „der anderen Seite“ zu besorgen.
Der Verfassungsschutz war so eine Art vorgeschobener Beobachter im
Kalten Krieg. Kritisches Engagement war dem Staat zuwider, und die
Intellektuellen, die dahinterstanden, waren ihm als Kommunisten und
Extremisten suspekt. Rechtsextremisten freilich wurden vom Argwohn der
wehrhaften Demokratie allenfalls gestreift. Dafür aber hat der
Verfassungsschutz in den siebziger und achtziger Jahren
regelmäßig Tausende Betriebsräte in
Großunternehmen mit großem Aufwand
überprüft. Gewiss, der
Verfassungsschutz hat auch anderes getan. Er hat versucht, den
Linksterrorismus und die RAF zu bekämpfen. Im Jahr 1978
sprengte der niedersächsische Geheimdienst nach Absprache mit
dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des
Gefängnisses von Celle und schob die fingierte Straftat
anderen in die Schuhe, um so dem Wähler effektive
Terrorismusbekämpfung zu demonstrieren. Zum Opfer wurde sogar
die Polizei, die an die terroristische Aktion glaubte; zum Narren
gehalten wurde auch das niedersächsische Parlament, dem
Lügenmärchen aufgetischt wurden. Und
in Berlin hat der dortige Verfassungsschutz versucht, auch die Justiz
zum Narren zu halten. Bis heute ist ungeklärt, ob der Terrorist
und V-Mann Ulrich Schmücker, Informant des Berliner
Verfassungsschutzes, am 5. Juni 1974 mit Wissen, mit Duldung oder unter
Mitwirkung des Verfassungsschutzes ermordet wurde. Die Verantwortung
dafür trägt der Verfassungsschutz. Als 1991 nach 16
Verhandlungsjahren der Prozess gegen sechs mutmaßliche
Terroristen wegen der Ermordung Schmückers eingestellt wurde,
stand ein anderer Schuldiger fest: der Landesverfassungsschutz. Er
hatte die Aufklärung des Mordes verhindert. Die Richter
wussten sich nicht mehr anders zu helfen, als den Prozess –
es war der längste in der Geschichte der Bundesrepublik
– einzustellen. Das gerichtliche
Einstellungsurteil formuliert eine Anklage gegen einen außer
Rand und Band geratenen Geheimdienst: Er hat mit allen Mitteln
verhindert, dass die Wahrheit an den Tag kam – und es ist ihm
gelungen; die Tatwaffe wurde vor den Richtern im Panzerschrank des
Verfassungsschutzes versteckt, Zeugen wurde vom Verfassungsschutz
der Mund verboten, Akten wurden zurückgehalten, die
Verteidigung wurde ausspioniert. Das alles klingt unglaublich. Es ist
unglaublich. Der Berliner Prozess gab eine Vorstellung davon, was
passieren kann, wenn der Staat immer mehr auf geheimdienstliche
Ermittlungsmethoden setzt: Der Geheimdienst bestimmt dann, welche
Straftaten vom Gericht aufgeklärt werden können und
welche nicht. Alljährlich gibt es einen
Verfassungsschutzbericht. Im nächsten
Bundesverfassungsschutzbericht wird man Erklärungen
dafür suchen, warum der Verfassungsschutz von einer
terroristischen Neonazi-Bande nichts wusste – warum er, wenn
es denn so stimmt, im Spätherbst 2011 aus allen Wolken der
Ahnungslosigkeit gefallen ist. Wie der Verfassungsschutz arbeitet, mit
welchen Mitteln und Methoden – das war bisher nicht
Gegenstand der Verfassungsschutzberichte, aber immer wieder Gegenstand
von Skandalen. Nach dem jüngsten Skandal, dem Neonazi-Skandal,
muss der Verfassungsschutz sich selbst in den Mittelpunkt seines
Berichtes stellen. Und die Frage, wer die Verfassung vor ihren
Schützern schützt, ist zwar bissig, aber wichtig. Es
gibt die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags und der Landtage. Sie
sind gutwillig und fleißig, aber völlig
überfordert. Wenn ein Geheimdienst, also zum Beispiel der
Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, wie dies der Fall ist, immer
mehr polizeiliche Aufgaben übernimmt – dann muss er
entweder in die Polizei eingegliedert werden oder zumindest so
kontrolliert werden wie diese: durch die Justiz. Die
Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht
unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte. Der Schaden, den der
Verfassungsschutz angerichtet hat, war womöglich viel
größer als der Nutzen, den er brachte. Hat er
Zweifelnde von der Verfassung überzeugt – oder hat
er sie in ihren Zweifeln bestärkt? Die Methoden, die der
Verfassungsschutz angewendet hat, waren und sind keine Werbung
für die Verfassung, die Fehler, die er gemacht und die
Skandale, die er produziert hat, auch nicht. Bundeskanzler Helmut Kohl
hat einmal gesagt, er habe den Geheimdienst nie gebraucht. Diese
Ansicht ist generalisierbar. Hat der Verfassungsschutz von den
Neonazi-Morden wirklich nichts gehört und gesehen? Dann ist
er, so sagt es der Berliner Journalist Christian Bommarius zu Recht,
überflüssig. Und wenn er nichts hören und
sehen wollte? Dann ist er, auch das ist zutreffend, eine Gefahr
für die Verfassung. Ein überflüssiger
Verfassungsschutz ist zu teuer. Und wenn er gar gefährlich
ist, dann muss man nicht nur seine V-Leute abschalten, sondern den
ganzen Verfassungsschutz. Heribert Prantl ©
Süddeutsche Zeitung GmbH, München. Mit freundlicher
Genehmigung von http://www.sz-content.de (Süddeutsche Zeitung
Content). Siehe auch SZ vom 17.11.2011 Rechter Terror und Verfassungsschutz: Wenn der Staat versagt Ein Kommentar von Heribert Prantl http://www.sueddeutsche.de/politik/rechter-terror-und-verfassungsschutz-wenn-der-staat-versagt-1.1191241 |