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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

10.01.2012

Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

Der ungeheuerliche Skandal um die Thüringer Neonazis macht deutlich, dass der Inlandsgeheimdienst entweder überflüssig ist – oder gefährlich.

Es folgt die Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland – in fünf Teilen. 

Von Heribert Prantl, zuerst erschienen in der Süddeutschen Zeitung vom 07.01.2012.

Erstens: Als vor fünfzig Jahren die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel von der Polizei durchsucht, besetzt und sein Verleger Augstein verhaftet werden sollte, hat dies der Verfassungsschutz verhindert; die Pressefreiheit ist ein Teil der Verfassung, die er zu schützen hat.

Zweitens: Als vor vierzig Jahren in Berlin die Korruptionsaffären einander jagten und sich Politiker, Bank- und Wirtschaftsmenschen an Berlin kaputtverdienten, war es der Verfassungsschutz, der den Sumpf trockenzulegen half; die Verfassung, die er schützt, wird nämlich auch von mafiosen Strukturen gefährdet.

Drittens: Als, und auch das ist vierzig Jahre her, die DDR einen Spion als persönlichen Referenten bei Bundeskanzler Willy Brandt einzuschleusen versuchte, hat das der Verfassungsschutz vereitelt. 

Viertens: Als vor dreißig Jahren die Flick-Affäre aufgedeckt wurde, war dies ein Verdienst eines Verfassungsschutzes, der sich bewusst war: Zum Schutz der Verfassung gehört es, dass der Staat nicht von reichen Leuten gekauft werden kann. Spitzenpolitiker von CDU, CSU, FDP und SPD hatten von Flick Geld erhalten, und der Verfassungsschutz hatte sich erfolgreich auf die Spur gesetzt.

Fünftens: In Rostock-Lichtenhagen konnte der Verfassungsschutz 1992 einen Pogrom der Neonazis gegen Ausländer verhindern. 115 Vietnamesen wurden gerettet. Und so weiter und so weiter. Das ist die Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Aber nichts von alledem stimmt. Es stimmt das Gegenteil. Zur Spiegel-Affäre hat der Verfassungsschutz selbst seinen Teil beigetragen. Und zweitens, drittens, viertens, fünftens? Die mafiosen Strukturen hat er nicht entdeckt, die Korruption hat er nicht bemerkt, die Parteispendenskandale auch nicht; er hat den Ost-Spion in die Nähe des Kanzlers gelassen und die massivsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen der Nachkriegsgeschichte in Rostock, bei denen mehr als hundert vom Mob belagerte Menschen ums Haar verbrannt worden wären, trafen ihn unvorbereitet. Und so weiter und so weiter. Zuletzt hat der Verfassungsschutz ein Jahrzehnt lang nicht gemerkt, dass eine ausländerhassende Neonazi-Bande zehn Menschen ermordet hat. Und von der Justiz gesuchte Rechtsextremisten konnten unbehelligt bei rechtsextremen Demonstrationen mitmarschieren und Neonazi-Konzerte besuchen – in denen Neonazi-Bands die Neonazi-Morde besangen. So hat der Verfassungsschutz die Verfassung geschützt.

Fast 150 Menschen sind in Deutschland seit der Wiedervereinigung verbrannt, erschlagen, erstochen oder sonst wie aus „Fremdenfeindlichkeit“ ermordet worden. Der Verfassungsschutz war nicht da und er war nicht dort, wo man ihn brauchte. Was hat er getan? Er hat Hunderte V-Leute in der Neonazi-Szene finanziert, um zu erfahren, was sich in dieser Szene tut. Erfahren hat er offenbar wenig. Das ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wäre es, wenn er etwas erfahren, aber nichts dagegen getan hätte. Das wäre fast eine Art Beihilfe, und man weigert sich, so etwas zu denken. Der Verfassungsschutz, die heimliche Staatsgewalt, kann eine unheimliche Palette nachrichtendienstlicher Mittel anwenden: Er darf abhören und aushorchen, lauschen und anwerben, tarnen und täuschen. Er darf auch all das, was der Polizei nicht oder noch nicht erlaubt ist. Indes: Wenn es dem Geheimdienst nicht gelingt, seine rechtsextremistischen V-Leute unter Kontrolle zu halten, darf man ihm dann geheimdienstliche, also grundrechtsaggressive Ermittlungsmethoden in die Hand geben? Dem Verfassungsschutz sind in den Anti-Terror-Gesetzen, die jüngst wieder verlängert worden sind, noch weitere geheime Kompetenzen abseits der Kontrolle durch die Justiz eingeräumt worden. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Befugnisse nicht adäquat eingesetzt werden.

Der Verfassungsschutz hat seine Geschichte. In seinen frühen Jahren bespitzelte er den Rechtsanwalt Gustav Heinemann, den späteren Bundespräsidenten. Dessen Telefonate wurden abgehört, er galt als Kommunistenfreund. Klara Marie Faßbinder, die katholische Pazifistin, wurde unter der Mithilfe des Verfassungsschutzes aus der Bonner Hochschule vertrieben und auf ihren Geisteszustand untersucht, weil sie Adenauers Aufrüstungspolitik bekämpfte. Viktor Agartz, der Wirtschaftswissenschaftler und Cheftheoretiker des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wurde observiert – und die Ergebnisse der Observation flossen ein in eine Anklage wegen Landesverrats. So war das in den Anfangsjahren. Und nicht alles hat sich in den späteren Jahren verändert. Der Rechtsanwalt, Bürgerrechtler und stellvertretende Verfassungsrichter Rolf Gössner in Bremen wurde, wie vor ein paar Wochen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, fast vierzig Jahre lang vom Inlandsgeheimdienst zu Unrecht ausgespäht.

Aber man darf nicht ungerecht sein. Der Verfassungsschutz war ein Kind seiner Zeit, ein besonders aggressives Kind freilich. Um die Bevölkerung nur fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation wieder zur Aufrüstung zu bewegen, brauchte die Bundesrepublik ein Feindbild: die Kommunisten. Und in ihrer ja nicht unberechtigten Angst vor dem Kommunismus der Sowjetunion kriminalisierte die junge Republik alles, was sich kommunistisch gebärdete und irgendwie danach aussah. Und als 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, begann die große wilde Zeit des Verfassungsschutzes: KPD-Mitglieder, die im KZ gesessen hatten, wurden von Verfassungsschützern, die Nazis gewesen waren, zur Strecke gebracht. Daraus lässt sich lernen, was der Verfassungsschutz war (und manchmal immer noch zu sein scheint): eine politische Behörde der jeweiligen Regierung mit einem Namen, der diese Funktion camoufliert.

Von 1972 an war der Verfassungsschutz damit beschäftigt, den Radikalenerlass der Bundesregierung zu exekutieren und die dafür notwendigen Feststellungen zu treffen. Fünfzehn Jahre lang war und blieb es so: Ob Postbote, Schullehrerin, Gefängnisdirektor oder Lokomotivführer – gab es vom Verfassungsschutz Zweifel an der Treue zum Staat, dann wurde man abgelehnt und nicht verbeamtet. Der Verfassungsschutz war auch dabei, als es den Staat gegen die Demonstranten von Brokdorf und Wackersdorf zu schützen galt, gegen die Gegner der Volkszählung, gegen die Sitzblockierer vor den Toren der Giftgas- und Raketenlager. Sie alle standen ja im Verdacht, bewusst oder unbewusst das Geschäft „der anderen Seite“ zu besorgen. Der Verfassungsschutz war so eine Art vorgeschobener Beobachter im Kalten Krieg. Kritisches Engagement war dem Staat zuwider, und die Intellektuellen, die dahinterstanden, waren ihm als Kommunisten und Extremisten suspekt. Rechtsextremisten freilich wurden vom Argwohn der wehrhaften Demokratie allenfalls gestreift. Dafür aber hat der Verfassungsschutz in den siebziger und achtziger Jahren regelmäßig Tausende Betriebsräte in Großunternehmen mit großem Aufwand überprüft.

Gewiss, der Verfassungsschutz hat auch anderes getan. Er hat versucht, den Linksterrorismus und die RAF zu bekämpfen. Im Jahr 1978 sprengte der niedersächsische Geheimdienst nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle und schob die fingierte Straftat anderen in die Schuhe, um so dem Wähler effektive Terrorismusbekämpfung zu demonstrieren. Zum Opfer wurde sogar die Polizei, die an die terroristische Aktion glaubte; zum Narren gehalten wurde auch das niedersächsische Parlament, dem Lügenmärchen aufgetischt wurden.

Und in Berlin hat der dortige Verfassungsschutz versucht, auch die Justiz zum Narren zu halten. Bis heute ist ungeklärt, ob der Terrorist und V-Mann Ulrich Schmücker, Informant des Berliner Verfassungsschutzes, am 5. Juni 1974 mit Wissen, mit Duldung oder unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes ermordet wurde. Die Verantwortung dafür trägt der Verfassungsschutz. Als 1991 nach 16 Verhandlungsjahren der Prozess gegen sechs mutmaßliche Terroristen wegen der Ermordung Schmückers eingestellt wurde, stand ein anderer Schuldiger fest: der Landesverfassungsschutz. Er hatte die Aufklärung des Mordes verhindert. Die Richter wussten sich nicht mehr anders zu helfen, als den Prozess – es war der längste in der Geschichte der Bundesrepublik – einzustellen.

Das gerichtliche Einstellungsurteil formuliert eine Anklage gegen einen außer Rand und Band geratenen Geheimdienst: Er hat mit allen Mitteln verhindert, dass die Wahrheit an den Tag kam – und es ist ihm gelungen; die Tatwaffe wurde vor den Richtern im Panzerschrank des Verfassungsschutzes versteckt, Zeugen wurde vom Verfassungsschutz der Mund verboten, Akten wurden zurückgehalten, die Verteidigung wurde ausspioniert. Das alles klingt unglaublich. Es ist unglaublich. Der Berliner Prozess gab eine Vorstellung davon, was passieren kann, wenn der Staat immer mehr auf geheimdienstliche Ermittlungsmethoden setzt: Der Geheimdienst bestimmt dann, welche Straftaten vom Gericht aufgeklärt werden können und welche nicht.

Alljährlich gibt es einen Verfassungsschutzbericht. Im nächsten Bundesverfassungsschutzbericht wird man Erklärungen dafür suchen, warum der Verfassungsschutz von einer terroristischen Neonazi-Bande nichts wusste – warum er, wenn es denn so stimmt, im Spätherbst 2011 aus allen Wolken der Ahnungslosigkeit gefallen ist. Wie der Verfassungsschutz arbeitet, mit welchen Mitteln und Methoden – das war bisher nicht Gegenstand der Verfassungsschutzberichte, aber immer wieder Gegenstand von Skandalen. Nach dem jüngsten Skandal, dem Neonazi-Skandal, muss der Verfassungsschutz sich selbst in den Mittelpunkt seines Berichtes stellen. Und die Frage, wer die Verfassung vor ihren Schützern schützt, ist zwar bissig, aber wichtig. Es gibt die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags und der Landtage. Sie sind gutwillig und fleißig, aber völlig überfordert. Wenn ein Geheimdienst, also zum Beispiel der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, wie dies der Fall ist, immer mehr polizeiliche Aufgaben übernimmt – dann muss er entweder in die Polizei eingegliedert werden oder zumindest so kontrolliert werden wie diese: durch die Justiz.

Die Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte. Der Schaden, den der Verfassungsschutz angerichtet hat, war womöglich viel größer als der Nutzen, den er brachte. Hat er Zweifelnde von der Verfassung überzeugt – oder hat er sie in ihren Zweifeln bestärkt? Die Methoden, die der Verfassungsschutz angewendet hat, waren und sind keine Werbung für die Verfassung, die Fehler, die er gemacht und die Skandale, die er produziert hat, auch nicht. Bundeskanzler Helmut Kohl hat einmal gesagt, er habe den Geheimdienst nie gebraucht. Diese Ansicht ist generalisierbar. Hat der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden wirklich nichts gehört und gesehen? Dann ist er, so sagt es der Berliner Journalist Christian Bommarius zu Recht, überflüssig. Und wenn er nichts hören und sehen wollte? Dann ist er, auch das ist zutreffend, eine Gefahr für die Verfassung. Ein überflüssiger Verfassungsschutz ist zu teuer. Und wenn er gar gefährlich ist, dann muss man nicht nur seine V-Leute abschalten, sondern den ganzen Verfassungsschutz.

Heribert Prantl

© Süddeutsche Zeitung GmbH, München. Mit freundlicher Genehmigung von http://www.sz-content.de (Süddeutsche Zeitung Content).

Siehe auch SZ vom 17.11.2011

Rechter Terror und Verfassungsschutz: Wenn der Staat versagt
Ein Kommentar von Heribert Prantl 
http://www.sueddeutsche.de/politik/rechter-terror-und-verfassungsschutz-wenn-der-staat-versagt-1.1191241